Downloads
- Antrag auf Unterrichtsbefreiung
- Entschuldigung
- Unfallverhütung im Sportunterricht
- Informationen über Zecken
Liebe Eltern,
wenn ihr Kind erkrankt ist, beachten Sie bitte Folgendes:
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Kranke Kinder gehören nicht in den Schulunterricht!
Dort kann Ihr Kind seine Erkrankung nicht auskurieren und steckt womöglich noch andere Kinder an. -
Eine Krankmeldung bei der Schule ist unbedingt notwendig!
Diese erfolgt am leichtesten telefonisch unter den Schulnummern 09134-993396 für Dormitz bzw. 09134-5812 für Hetzles. Gerne können Sie auch einem Geschwisterkind oder Klassenkameraden eine schriftliche Entschuldigung mit in die Schule schicken. Ein entsprechendes Formular finden Sie oben als Download.
in begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden. Solche Ausnahmefälle können zum Beispiel sein:
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Kuraufenthalte
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Heirat/Taufe/Kommunion/Konfirmation ... im engsten Familienkreis
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Todesfälle oder schwere Erkrankungen im engsten Familienkreis
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aktive Teilnahme Ihres Kindes an sportlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
Um Ihr Kind vom Unterricht zu befreien, müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Diese trifft unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles die Entscheidung über die Unterrichtsbefreiung.
Einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung Ihres Kindes stellen wir Ihnen oben als Download zur Verfügung.
Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur „Verhütung von Unfällen im Sportunterricht“ ist das Tragen von Ringen, Ohrringen, Armbanduhren, Halsketten, Haarspangen, Gürteln, Zierbroschen und anderen Schmuckgegenständen während der Sportstunde nicht erlaubt (dies gilt ebenso für Hosen mit Reißverschlüssen!). All diese Dinge können Verletzungen bei Mitschülern und beim Träger selbst verursachen. Lesen Sie sich bitte in diesem Zusammenhang unsere Hinweise zur „Unfallverhütung im Sportunterricht“ durch!